Die Tahşiye-Verfahren: Freiheit und das Recht auf ein faires Verfahren
Die Tahşiye-Verfahren: Eine rechtliche und menschenrechtliche Untersuchung
Der Bericht von SRL Swiss untersucht die Tahşiye-Verfahren anhand von Gerichtsurteilen, Verhandlungsunterlagen und technischen Dokumenten. Er zeigt erhebliche Bedenken hinsichtlich richterlicher Unparteilichkeit, individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit und der Möglichkeit der Verteidigung auf, Beweise wirksam anzufechten.
Tahşiye bezeichnet eine religiöse Gruppe unter der Leitung von Mehmet Doğan. Nach einem Polizeieinsatz im Januar 2010 wurden Gruppenmitglieder wegen organisationsbezogener und waffenrechtlicher Delikte angeklagt. Während dieses Verfahren noch lief, wurden ab 2014 die ermittelnden Polizeibeamten und bestimmte Medienschaffende selbst wegen falscher Anschuldigung, Beweisfabrikation und organisationsbezogener Delikte verfolgt. Der Bericht untersucht die Freiheits- und Verfahrensgarantien in diesem zweiten Verfahrenskomplex.
Der Vergleich amtlicher Protokolle mit vorhandenen Transkriptionen zeigt Abweichungen bei der Anwesenheit von Verteidigern, der Rechtsbelehrung und der Frage, ob bereits eine Verteidigung zur Sache vorgetragen worden war. Anschuldigende Befragungen und Antworten auf Ablehnungsanträge gegen Richter werfen erhebliche Fragen zum Anschein der Unparteilichkeit auf.
Die Urteile von 2017 und 2022 enthalten unterschiedliche Darstellungen: unmittelbares Platzieren von Handgranaten durch Polizeibeamte, Platzieren unter polizeilicher Aufsicht sowie Platzieren durch ein Gruppenmitglied. Der Bericht fordert eine Erklärung, durch welche Beweise diese Darstellungen miteinander vereinbart und welche konkreten Beiträge sowie Kenntnisse jedem Angeklagten nachgewiesen werden. Auch die Vernichtung der Munition und nicht erfüllte Anträge auf Vernehmung der Verantwortlichen werden untersucht.
Behördliche Schreiben werfen Fragen zur Zuordnung von Telefonanschlüssen, Geräten und zwei einem Angeklagten zugeschriebenen ByLock-Konten auf. Dokumentierte technische Widersprüche werden von Behauptungen der Verteidigung unterschieden. Gefordert werden Zugang zu den zugrunde liegenden Aufzeichnungen, begründete Antworten auf wesentliche Einwände und nötigenfalls unabhängige Sachverständigengutachten.
Der Bericht betrachtet die Inhaftierung der Richter Metin Özçelik und Mustafa Başer nach Ablehnungs- und Freilassungsentscheidungen zusammen mit der Berufung von Hasan Yılmaz und Akın Gürlek in hohe Ämter der Exekutive. Zeitgenössische öffentliche Äusserungen und dokumentiertes Verhalten in Verhandlungen werden einbezogen.
Das EGMR-Urteil Karaca wird differenziert dargestellt: Hinsichtlich des hinreichenden Tatverdachts bei der anfänglichen Inhaftierung stellte der Gerichtshof keine Verletzung fest, wohl aber hinsichtlich späterer Haftentscheidungen und weiterer Kontrollgarantien. Der Bericht berücksichtigt auch die Bestätigung von Verurteilungen durch den Kassationshof 2025 und die Gegenargumente der Anklage.
SRL Swiss fordert die Klärung von Protokollabweichungen anhand der Originalaufzeichnungen, unabhängige Prüfung technischer Beweise, Aufklärung der unterschiedlichen Darstellungen zur Munition und individualisierte Begründungen strafrechtlicher Verantwortung und Haft. Die zuständigen türkischen Behörden sowie Mechanismen der UNO, OSZE und des Europarats werden zu wirksamer Prüfung und Beobachtung im Rahmen ihrer Mandate aufgefordert.
Bericht vom 31. Oktober 2026 auf Grundlage von 42 Anlagen. Dokumentenbefunde, Verteidigungsbehauptungen und rechtliche Bewertungen werden unterschieden.
Vollständiger Bericht (PDF · EN)
SRL Swiss — Security Studies and Rule of Law Association | Genf, Schweiz | Oktober 2026
